Gemeinsam unter Freunden

 

Platzordnung:

  1. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit bei einem Spaziergang zum Lösen (großes und kleines Geschäft) zu geben. Der Spaziergang hat außerhalb der Übungsplätze zu erfolgen.
  2. Hinterlassenschaften eines Hundes sind vom jeweiligen Hundeführer zu beseitigen.
  3. Auf dem Vereinsgelände ist der Hund nur angeleint und von einer geeigneten Person zu führen.
  4. Sofern vom Übungsleiter nicht anders angeordnet, üben nur zwei Hunde gleichzeitig auf dem Platz. Während der Ausbildung sind Störungen durch andere Hunde oder Personen zu vermeiden.
  5. Jeder Hundeführer führt seinen Hund auf eigenes Risiko. Ein Haftung seitens des Vereins ist ausgeschlossen.
  6. Die auf dem Vereinsgelände geführten Hunde müssen über ausreichenden Impf- und Versicherungsschutz verfügen.
  7. Den Anweisungen der Überungsleiter ist Folge zu leisten.
  8. Benutzte Utensilien des Vereins, wie Trinknäpfe, sind vom Hundeführer nach dem Gebrauch wieder aufzuräumen.
  9. Während der Tennissaison sind Störungen des Spielbetriebs auf den Tennisplätzen zu vermeiden. Terrasse und Gehweg zwischen Vereinsheim und Tennisplätze sind in dieser Zeit hundefreie Zone.
  10. Nach dem zweiten Probetrainung ist die Mitgliedschaft im Verein zu unterzeichnen.